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Die Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Körper ebenfalls in einem Sarg in einem Krematorium dem Feuer übergeben. Die Einäscherung wurde bereits im Altertum bei Griechen und Römern praktiziert. Erst seit dem 19. Jahrhundert hat sich die Feuerbestattung zunehmend verbreitet und ist heutzutage der Erdbestattung gleichgestellt. Die Identität des Verstorbenen wird bei der Einäscherung gewahrt.

Die Kremation ist die Voraussetzung für weitere Formen der Bestattung: Die Seebeisetzung oder auch die naturnahe Beisetzungsform an den Wurzeln von Bäumen.

Für viele Trauernde waren Gräber auf Friedhöfen lange Zeit wichtige Orte der Trauer, zu denen sie zurückkehren konnten, um sich an den Verstorbenen zu erinnern. In Deutschland besteht nicht nur bei einer Erd-, sondern auch bei einer Feuerbestattung eine Beisetzungspflicht, sei es in einem klassischen Grab, in einem Kolumbarium (Grabeskirche), auf See, in einem Bestattungswald, einer pflegefreien Gemeinschaftsgrabanlage oder auf einem namenlosen Urnenfeld. Dies hat gewichtige trauerpsychologische und kulturelle Gründe und sollte nicht als Reglementierung und Einschränkung der persönlichen Freiheit interpretiert werden.

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